wir suchen:

Chauffeure / Chauffeuse


Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zuverlässige Chauffeur/Chauffeuse für den gewerbsmässigen Personentransport.


Ihr Profil: Führerausweis Kat. BPT 121, D1 oder D Flexibilität für Teilzeit-, Wochenend- und Nachteinsätze


Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung.

Wie erwerbe ich den Ausweis für folgende Kategorien:

Taxi

Voraussetzungen

  • Führerschein: Sie müssen den Führerausweis der Kategorie B seit mindestens einem Jahr besitzen.
  • Fahrpraxis: Sie benötigen eine einjährige klaglose Fahrpraxis.
  • Alter: Mindestalter in der Regel 19-21 Jahre (je nach Kanton und Kategorie).
  • Gesundheit: Eine verkehrsmedizinische Untersuchung durch einen anerkannten Arzt (Stufenarzt) ist zwingend erforderlich.
  • Leumund: Ein einwandfreier Strafregisterauszug ist erforderlich.


Schritte zum Taxiausweis (BPT 121)

  • Lernfahrgesuch einreichen: Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Polizei oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons
  • Ärztliche Untersuchung: Sie müssen sich von einem Stufenarzt (Arzt für BPT) untersuchen lassen.
  • Theorieprüfung (BPT): Ablegen der Theorieprüfung über Arbeits- und Ruhezeit (ARV).
  • Praktische Prüfung: Eine Kontrollfahrt (ca. 135 Minuten) zur Überprüfung Ihrer Fähigkeiten.
  • Ortskenntnisprüfung (Optional): In einigen Städten (z.B. Luzern, Zug) ist eine zusätzliche Prüfung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich.
  • Ausweis abholen: Nach bestandenen Prüfungen erhalten Sie den Führerausweis mit dem BPT-Code 121. 


Kosten

Die Kosten für die Ausbildung und Prüfungen können variieren. Dazu gehören Arztkosten (ca. 100 CHF), Prüfungsgebühren (ca. 220–300 CHF) und eventuelle Vorbereitungskurse. 

Kleinbus

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 21 Jahre.
  • Führerausweis: Kategorie B (Personenwagen) seit mindestens zwei Jahren (im Ausweis auf Probe) oder seit mindestens einem Jahr (endgültiger Ausweis).
  • Gesundheit: Verkehrsmedizinische Untersuchung (Attest Stufe 2) durch einen anerkannten Arzt (nicht älter als 6 Monate).
  • Leumund: Einwandfreier Ruf (Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate).


Der Weg zum Lernfahrausweis

  • Gesuch einreichen: Formular „Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises“ beim kantonalen Strassenverkehrsamt einreichen.
  • Sehtest: Bestehen eines Sehtests.
  • Theorie: Falls nicht bereits für C1/C oder BPT absolviert, müssen Sie die Zusatztheorieprüfung (CZV/BPT) bestehen. 


Ausbildung und Prüfung 

  • Lernfahrten: Mit dem Lernfahrausweis D1 dürfen Sie Übungsfahrten machen (Begleitperson erforderlich, siehe).
  • Praktische Prüfung: Die praktische Führerprüfung dauert 90 Minuten und erfolgt auf einem entsprechenden Fahrzeug.
  • BPT-Eintrag (Code 121): Für die Gewerbsmässigkeit muss der BPT Code 121 im Führerausweis eingetragen werden (meist Teil der Ausbildung/Prüfung). 


Besonderheiten / Direkteinstieg 

  • Prüfungsfreier Eintrag: Wenn Sie bereits im Besitz des C1-Ausweises sind (nach dem 01.04.2003 erworben) und eine BPT-Schulung vorweisen, können Sie den D1-Eintrag teilweise prüfungsfrei erhalten.
  • Gewerbsmässigkeit (CZV): Für den eigentlichen gewerbsmässigen Personentransport (Personentransport-Verordnung) benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport (CZV). 
  • Tipp: Wenden Sie sich für die genauen Unterlagen und Anmeldung an das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

car

Voraussetzungen

  •  Mindestalter: 21 Jahre.
  • Führerschein: Kategorie B (Auto) ist erforderlich.
  • Gesundheit: Verkehrsmedizinische Untersuchung durch einen anerkannten Arzt (Stufenarzt).
  • Ausbildung: Absolvierung der notwendigen Theorie- und Praxisstunden. 


Schritte zum Ausweis

  • Gesuch einreichen: Gesuchsformular beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons einreichen
  • Sehtest & Arztbesuch: Sehtest machen und verkehrsmedizinische Untersuchung durchführen.
  • Theorieprüfung: Bestehen der Basistheorie- und Zusatztheorieprüfung.
  • Praktische Ausbildung & Prüfung: Fahrstunden absolvieren und die praktische Führerprüfung für Kategorie D bestehen. 


Fähigkeitsausweis (CZV) für Gewerbe 

  • Um den Ausweis gewerbsmässig zu nutzen, benötigen Sie den Fähigkeitsausweis (Code 95)
  • CZV-Prüfung: Nach der Fahrprüfung müssen Sie die theoretischen und praktischen CZV-Prüfungen bestehen.
  • Ausstellung: Der Fähigkeitsausweis wird meist durch den Prüfungsstützpunkt ausgelöst und zugesandt. 


Berufsmässiger Personentransport (BPT) 

  • Für Fahrten mit Fahrzeugen der Kat. D oder D1 wird die BPT-Bewilligung (Code 121) benötigt, welche meist mit der Ausbildung erteilt wird. Wichtig: Der Fähigkeitsausweis ist 5 Jahre gültig und muss durch Weiterbildungstage verlängert werden.